Wanderordnung

Schlich Start

Wanderordnung der Ortsgruppe Schlich:

1. Jedes Mitglied ist grundsätzlich berechtigt, an den im Wanderplan aufgenommenen Wanderungen teilzunehmen.

2. Bei Busfahrten/Wanderwochen, Aktivitäten erfolgt die Teilnahme in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei der Anmeldung ist die Anzahlung zu leisten. Angemeldete, die nicht teilnehmen, haben für Ersatzpersonen zu sorgen oder die entstehenden Kosten zu übernehmen. Dies tritt außer Kraft, wenn Teilnehmer von einer Warteliste nachrücken können.

3. Die Wanderführer treffen alle erforderlichen Vorbereitungen, entscheiden über die Teilnahme und tragen die Verantwortung für die planmäßige Durchführung der Wanderung. Am Tag der Wanderung entscheiden sie, ob diese durchgeführt, abgeändert oder aus bestimmten Gründen abgesetzt wird. Sie bestimmen Ort und Zeitdauer der Rastpausen und können, wenn außergewöhnliche Hindernisse die Fortsetzung einer Wanderung nicht ratsam erscheinen lassen, Änderungen oder Kürzungen der Wanderstrecken vornehmen. Alle Teilnehmer werden im Interesse eines guten Gelingens der Wanderungen gebeten, den Anordnungen der Wanderführer nachzukommen. Wer nach Aufforderung des Wanderführers zur Weiterwanderung an den Ruhe- und Erfrischungsplätzen zurückbleibt, wer von dem Fahr- und Wanderplan abweicht, insbesondere durch Gehen von Sonderwegen, verzichtet auf die Fürsorge des Wanderführers und der Ortsgruppe. Es ist selbstverständlich, dass sich die Teilnehmer gemeinschaftsfördernd verhalten. Ein Voreilen oder Zurückbleiben ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen.

4. Das Rauchen ist im Wald zu unterlassen. Es ist vom 01.03. bis 31.10. gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen. Schonungen und Dickungen dürfen nicht durchwandert werden. An Rastplätzen sind keine Überreste zurückzulassen. Eine den Wetterverhältnissen angepasste Kleidung ist erwünscht.

5. Die Teilnahme an Wanderungen, Busfahrten, Veranstaltungen geschieht stets auf eigene Gefahr.

6. Für Unfälle bei Wanderungen übernimmt weder der Wanderführer noch der Verein Haftung.

Durch Teilnahme an den Aktivitäten wird die Wanderordnung anerkannt.

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